Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Vladimir Rydl Medienberatung (VR Medienberatung, VRM):
Vladimir Rydl
Mainstr. 8a
51149 Köln
Tel.: 0151 70071403
mail: info@vrmedienberatung.de
Web: https://vrmedienberatung.de
1. Einwilligung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (persönlich oder im Namen einer juristischen Person) und Vladimir Rydl dar. Diese Vereinbarung betrifft Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung der Website „Moments to remember…“ (https://vrmedienberatung.de) sowie aller anderen Medienformen, Medienkanäle, mobilen Websites, oder mobilen Anwendungen, die damit in Verbindung stehen, verlinkt sind oder anderweitig damit verbunden sind (zusammenfassend als “Website” bezeichnet), sowie die Nutzung der mit diesem Service und der Website verbundenen Online-Speichermedien.
Mit dem Zugriff auf die Website und verbundener Dienste erklären Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären, an diese Bedingungen gebunden zu sein. Wenn Sie nicht mit allen diesen Bedingungen einverstanden sind, ist es Ihnen ausdrücklich untersagt, die Website zu nutzen, und Sie müssen die Nutzung unverzüglich einstellen.
Ergänzende AGB oder Dokumente, die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht werden, werden hiermit ausdrücklich durch Bezugnahme in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Angabe von Gründen Änderungen oder Anpassungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.
Wir informieren Sie über alle Änderungen, indem wir das Datum der “letzten Aktualisierung” dieser AGB aktualisieren. Sie verzichten auf das Recht, über jede derartige Änderung gesondert informiert zu werden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die AGB regelmäßig zu überprüfen, um sich über Aktualisierungen zu informieren. Durch Ihre fortwährende Nutzung der Website und des damit verbundenen B2B-Services nach dem Datum der Veröffentlichung der überarbeiteten AGB unterliegen Sie diesen und es wird davon ausgegangen, dass Sie von den Änderungen in den überarbeiteten AGB Kenntnis genommen und diese akzeptiert haben.
2. Gegenstand des Vertrages
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von
Vladimir Rydl, Mainstr. 8a, 51149 Köln,
synonym auch “Vladimir Rydl Medienberatung”, “VR Medienberatung” oder “VRM” genannt, mit den nicht angemeldeten Besuchern dieser Website, registrierten Nutzern der zugangsbeschränkten Seiten (Bestatter) sowie ihren registrierten Vertriebspartnern, die sich zusätzlich zu der allgemeinen Registrierung um Zugang zu den für die Abwicklung der Geschäftstätigkeit notwendigen Dienste und Dienstleistungen beworben haben, nachstehend „Partner“ genannt.
(2) Besucher der Website https://vrmedienberatung,de und damit verbundener Dienste erkennen auch ohne Registrierung alle dort beschriebenen Regelungen als rechtsgültig an. Insbesondere akzeptieren sie die urheberrechtlichen Beschränkungen aller dort hinterlegten Texte sowie der Bild und Videodateien und verpflichten sich, diese Rechte zu wahren und bei genehmigter Weitergabe an Dritte, diese über die Rechtslage zu informieren.
(3) Die VRM erbringt neben der Produktion von Erinnerungsfilmen auch Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Vertrieb und Organisation, sowie technische Beratung zur Nutzung ihrer Produkte. Die VRM und insbesondere der Service “Moments to remember…” sind ein reiner B2B-Service. Die VRM verpflichtet sich dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, nicht gewerblich Tätigen den Zugang zu den internen Informationen zu verwehren.
Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der VRM auf den Seiten dieses Webangebotes https://vrmedienberatung,de, sowie aus ggf. erstellten Projektverträgen (Angeboten/Rechnungen) und deren Anlagen.
(4) Die VRM erstellt nach Beauftragung durch ihre Partner individuelle Erinnerungsfilme z.B. für Abschiedsfeiern und spätere Nutzung durch die Hinterbliebenen. Hierfür übermittelt der Partner mit dem aktuell gültigen technischen Verfahren (sh. Website) digitale Medien (z.B. Fotos, Videos der Verstorbenen) an die VRM und ergänzt diese durch die für die Filmproduktion notwendigen Informationen (z.B. Zusatzinformationen zu Bild/Video, einzufügende Texte, letztmöglicher Liefertermin etc.), ebenfalls in digitaler Form.
Die Auftragserteilung erfolgt durch eine gesonderte Mail an die VRM. Der Vertrag zur Produktion eines Erinnerungsfilmes gilt nach Sichtung des Materials auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit durch die VRM mittels einer formlosen Bestätigungs-Mail der VRM an den beauftragenden Vertriebspartner als geschlossen.
Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn 48 Stunden nach der Bestätigungsmail der VRM der fertige Erinnerungsfilm auf dem Download-Bereich des jeweiligen Partners zum Download zur Verfügung steht. Der Partner wird unaufgefordert mitteilen, wenn seine internen Abläufe erlauben, diese Frist zu verlängern.
3. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags
(1) Jede Änderung und/oder Ergänzung des oben beschriebenen Verfahrens und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
(2) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die VRM, die Produktion des beauftragten Filmes hinauszuschieben. Ist eine Lieferung dadurch nicht mehr vor dem vom Partner angegeben letztmöglichen Liefertermin möglich wird die VRM den Partner darüber benachrichtigen und der Vertrag erlischt. Die VRM haftet nicht für daraus entstehende Schäden.
4. Vergütung
(1) Es gelten die auf den Katalogseiten der Website zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ausgeschriebenen Preise. Zahlungen sind, wenn ein ggf. zusätzlich geschlossener Vertrag nichts anderes bestimmt, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(2) Wenn der Partner Aufträge und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der VRM alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Filmproduktion von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(3) Falls der Partner während des beauftragten Projektes vom Vertrag zurücktritt, zahlt der Partner alle bis dahin erbrachten Leistungen oder die Kosten für beauftragte externe Dienstleister.
(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Schutz von geistigem Eigentum
(1) Besucher der Website, registrierte Bestatter (Besucher) und (Vertriebs-)Partner erkennen an, dass es sich bei allen Erinnerungsfilmen, den Inhalten der Website und den zur Verfügung gestellten Medien (Dateien, Broschüren etc.) um geistiges Eigentum der VRM handelt, das dem deutschen Urheberrecht unterliegt. In diesen Produkten enthaltenes, durch die VRM lizensiertes, Ton- und Bildmaterial unterliegt darüber hinaus weiterem Schutz und kann daher auch nur unter der im Folgenden aufgeführten Einschränkung genutzt werden.
6. Pflichten der Partner (Vertriebspartner)
(1) Der Partner wird der VRM im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Informationen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
(2) Der Partner verpflichtet sich, seine Kunden (z.B. Hinterbliebene) in angemessener Weise über die urheberrechtlichen Beschränkungen der erworbenen digitalen Produkte (Erinnerungsfilme) aufzuklären.
(3) Vom Partner übermittelte Dateien, die zur Durchführung der Filmherstellung benötigt werden (z. B. Fotos, Videos, Logos, Textinhalte), sind vom Partner oder seinen Kunden auf bestehende Rechte Dritter zu überprüfen. Die VRM haftet nicht für Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Kennzeichnungspflichten.
Die einfachen Nutzungsrechte an den, für die im Rahmen der Erstellung des beauftragten Werkes vom Hinterbliebenen, bzw. Partner an die VRM übergebenen, Medien (Texte, Fotos, Videos) werden vom Rechteinhaber an die VRM übertragen. Diese Nutzungsrechte gelten ausschließlich für die Erstellung des in Auftrag gegebenen Werkes. Die VRM ist nicht befugt, Nutzungsrechte an dem beauftragten Werk an Dritte, außer dem beauftragenden Partner und dessen Kunden (Hinterbliebene), zu übertragen.
(4) Registrierte Besucher (Bestatter) und Partner verpflichten sich, Passwörter zur Website und Zugangsdaten zu den Ihnen zur Verfügung gestellten Onlinespeichern nicht an Dritte weiterzugeben und sie nur im Rahmen der Durchführung der Geschäfte mir der VRM zu verwenden.
(5) Partner erklären sich bereit sich über Änderungen dieser AGB und der für die Abwicklung der Aufträge notwendigen Verfahren auf dem laufenden zu halten. Sie stimmen ausdrücklich zu, hierfür bei Bedarf Rundschreiben, Newsletter o.ä. zu erhalten und diese zu berücksichtigen.
7. Nutzungsrechte und Kennzeichnung
(1) Der Partner erwirbt mit der vollständigen Zahlung der an ihn gesandten Rechnung die einfachen Nutzungsrechte an dem von der Filmproduktion im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten und unveränderten Film, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Auf der Partner-Download-Seite sind für jeden Film Lizenzdokumente hinterlegt, die der Partner herunterladen und ausdrucken kann. Diese Lizenzen erlangen erst in Verbindung mit dem Rechnungsdokument und dem Zahlungsnachweis ihre Gültigkeit.
Die eingeräumten Nutzungsrechte beziehen sich auf das unveränderte Produkt (Erinnerungsfilm) und umfassen (mit Ausnahme von 7(1)a) und 7(1)b)) die nichtkommerzielle Nutzung im privaten Umfeld der Kunden (Hinterbliebene) des Partners. Diese Hinterbliebenen können die Filme privat weiterreichen, vorführen, kopieren, per Mail versenden und auf Internet-Seiten und social media Plattformen einbinden, sofern sie eine Nutzungslizenz der VRMedienberatung und die Zahlung der Rechnung des Vertriebspartners nachweisen können.
Auf keinen Fall dürfen die Filme oder Teile daraus kommerziell genutzt werden, z.B. im TV oder Streaming-Diensten angeboten oder als ganzes oder als Schnittmaterial verkauft werden. Dies würde zu schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen mit Schadensersatzansprüchen Dritter führen. Die VRM haftet in keinem Fall für durch solche Vertragsverletzungen auftretenden Schäden oder Ansprüche.
Die eingeräumten Nutzungsrechte beinhalten z.B. folgende Nutzungsarten:
a) Die Vorführung während Abschiedsfeiern und anderen, im Auftrag der Kunden (Hinterbliebenen), durchgeführten Veranstaltungen der Partner.
b) Die Einbindung in Webseiten (z.B. Kondolenzseiten), die im Auftrag der Kunden des Partners auf seiner Website oder der eines beauftragten Dienstleisters eingerichtet werden. Dies gilt auch für social media Plattformen wie z.B. Facebook, Instagram, You Tube o.ä.
c) Die VRM überträgt die privaten Nutzungsrechte auf die Kunden des Partners (Hinterbliebene). Der Partner, verpflichtet sich, seine Kunden über die Rechtslage und die ausschließlich private Nutzung hinzuweisen. Der Partner darf seinen Kunden die unveränderten Erinnerungsfilme auf digitalen Datenträgern oder per Mail, Download o.ä zusammen mit dem Nutzungsvertrag für Hinterbliebene zur Verfügung stellen.
Die Kunden des Partners können die ihren eingeräumten Nutzungsrechte mit einer Kopie des Lizenzdokumentes in Verbindung mit der ihnen vom Partner gestellten Rechnung und dem Zahlungsnachweis belegen.
d) Der Partner erhält Zugriff auf umfangreiches Demo-Material (z.b. hochauflösende Filme, Lizenzdokumente etc.) das er ausschließlich für Werbezwecke für unseren Service verwenden darf. Endet die Zusammenarbeit mit der VRM, hat er umgehend unaufgefordert dieses Material von seinen Datenträgern zu löschen.
(2) Die VRM ist dazu berechtigt, im Rahmen von eigenen Werbemaßnahmen (z. B. auf der eigenen Website und Social-Media-Kanälen) auf die aktuelle bzw. ehemalige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen.
Der Kunde hat das Recht, dies jederzeit schriftlich zu widerrufen.
8. Material & Speicherfristen
(1) Die VRM archiviert sämtliches im Rahmen der Produktion entstandene Material, Projektdateien und weitere Inhalte für eine Dauer von 3 Monaten. Die Speicherfrist kann gegen eine Gebühr verlängert werden.
9. Gewährleistung und Haftung
(1) Die VRM haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(2) Der Höhe nach ist die Haftung der VRM auf den bereits bezahlten Kaufpreis des Filmes beschränkt. Dieser kann ggf. erstattet werden.
10. Gema-Anmeldung, Lizensierung
(1) Die VRM verwendet in der Regel nur von ihr lizensierte Musik, die nicht GEMA-pflichtig ist. Sollte auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Partners für einen Film Musik verwendet werden, für die GEMA-Anmeldungen notwendig sind, verpflichtet sich der Partner, diese Musikverwendung bei der GEMA anzumelden. Die GEMA-Gebühren werden vom Partner, bzw. seinen Kunden getragen.
Mehrkosten für solche Spezialanwendungen werden gesondert berechnet.
(2) Etwaiges, von der Filmproduktion eingekauftes Material Dritter, wie z. B. Musiktitel oder Stock-Footage, wird von der VRM gemäß des in den AGB festgehaltenen Einsatzgebietes lizenziert. Etwaige Verstöße des Partners gegen die geltenden Lizenzbestimmungen (z. B. bei nicht abgesprochener Verwendung des Films in anderen Medien als ursprünglich vereinbart) unterliegen nicht der Verantwortung der VRM. Ferner haftet die VRM nicht für daraus eventuell resultierende Schadensersatzansprüche Dritter.
(3) Von der VRM selbst erstelltes, bzw. gedrehtes Material sowie die durch die künstlerische Leistung der VRM erzeugten Erinnerungsfilme unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der VRM genutzt werden.
11. Leistungen Dritter
(1) Von der VRM eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der VRM und können nach Ermessen der VRM für Projekte engagiert werden.
12. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die VRM verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Filmproduktion elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch oder in anderer Weise gespeicherten Daten und Informationen an Dritte weiterzuleiten, sofern dies nicht aus steuerlichen, bzw. juristischen Gründen notwendig ist.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
(1) Der Vertrag tritt, wie oben beschrieben in Kraft, sobald die VRM den von dem Partner erteilten Auftrag schriftlich (z.B. per Mail) bestätigt und akzeptiert hat. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Unabhängig von allen weiteren Regelungen haben Auftraggeber und Auftragnehmer das Recht, innerhalb von zwei Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Sollte bereits ein finanzieller Aufwand auf Seiten der VRM entstanden sein, z.B. Auftragserteilung an externe Mitarbeiter mit verbundenem Ausfallhonorar, hat diese das Recht, dem Kunden diesen Aufwand in Rechnung zu stellen.
14. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde, bzw. Partner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen den Willen der Vertragsparteien, wie er in der unwirksamen Bestimmung dieser AGB im Übrigen Ausdruck gefunden hat, am nächsten kommt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Stand: 12.06.2025